Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Dr. jur. Dirk Lindloff, Rechtsanwalt in Koblenz

Dr. jur. Dirk Lindloff

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht


Koblenz
Frau Walter
0261 - 404 99 - 45
0261 - 404 99 - 65


Kompetenzen

IT-Recht / EDV, einschließlich Softwarevertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Designrecht, Gewerblicher Rechtschutz, Urheberrecht, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, Internetrecht, Datenschutz

Zusatzqualifikationen
Promotion zum Thema "E-Mail-Kommunikation von Rechtsanwälten mit Mandanten und Gerichten", Universität Münster / Westf., betreut von Prof. Dr. Thomas Hoeren

Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht

Auszeichnungen
Preisträger in der Kategorie - Informationstechnologie - Deutschland des Finance Monthly Legal Award 2022 und 2023

Fortbildungen
Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, frühzeitige Obsoleszenz - Was darf Werbung mit Nachhaltigkeitsbezug überhaupt noch? (02/2024)
  Aus der Ankündigung des Veranstalters:
Der Referent gibt einen Überblick über die anstehenden Änderungen an der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Dabei zeigt er Querbezüge zum Richtlinienvorschlag über die Begründung und Kommunikation ausdrücklicher Umweltaussagen auf. Der Vortrag gibt die Gelegenheit, aus erster Hand Einblicke in die hinter den neuen Regelungen stehenden Erwägungen zu erhalten und über die Stärken und Schwächen des Regelungswerks, aber auch ihre Auswirkungen auf die Praxis zu diskutieren.


Digital Services Act - Neue Werkzeuge für die Rechtsdurchsetzung, gerade auch im IP-Bereich? (01/2024)

Update Datenschutz (10/2023)

Aktuelle Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht im Internet (10/2023)

IT-Recht in der anwaltlichen Praxis (10/2023)
  aus der Ankündigung des Veranstalters:

Fragen des IT-Rechts stellen sich in der Praxis in vielfältigen Konstellationen. Dabei ist zu beobachten, dass es nur wenige gerichtliche IT-Rechtsstreitigkeiten im engeren Sinne gibt. Der Referent wird aus der Praxis verschiedene aktuelle Fragen des IT-Rechts beleuchten und auch ausführen, warum im IT-Recht manche Gerichtsverfahren notwendig sind und viele IT-Rechtsstreitigkeiten gerade nicht für ein Gerichtsverfahren geeignet sind.

Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Schnittstelle Datenschutz, IT und gewerblichen Rechtsschutz (vgl. § 14k Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 9 FAO). Der Referent wird auch auf aktuelle EuGH-Entscheidungen und anhängige EuGH-Verfahren eingehen.


Wettbewerbsvorteile durch Nutzung künstlicher Intelligenz – Ein Diskurs über Chancen und Herausforderungen von ChatGPT & Co für die Anwaltschaft (09/2023)
  aus der Ankündigung des Veranstalters:

ChatGPT und generative KI sind in aller Munde und haben innerhalb von Monaten Berufsbilder auf den Kopf gestellt. Viele Unternehmer stellen sich die Gretchenfrage: Wie bleiben mein Produkt, meine Beratung und ich in Zukunft relevant? Welche Wettbewerbsvorteile bringt der Einsatz von KI? Denn wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Diskutieren Sie mit uns, wie sich der Anwaltsberuf durch den fortschreitenden technischen Wandel verändern wird und lernen Sie anschauliche Praxisbeispiele kennen. Konkret, relevant und hochaktuell.


Ein Europäisches Datengesetz -Wirksamer Hebel für Innovation „Made in Europe“ oder zahnloser Papiertiger? (09/2023)
  aus der Ankündigung des Veranstalters:
Mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) möchte die EU-Kommission den Zugang zu Daten und deren Nutzung für (Anschluss-)Innovation fördern. Weil die meisten Daten nach Ansicht der Kommission ungenutzt bleiben, werde das ökonomische Potenzial dieser Daten nicht voll ausgeschöpft. Zweck des Datengesetzes sei es deshalb, bessere Möglichkeiten für die Weiterverwendung von IoT-Nutzerdaten zu schaffen und Hindernisse für die Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft zu beseitigen.

Aus immaterialgüterrechtlicher und datenschutzrechtlicher Perspektive stellt das Datengesetz grundlegende Herausforderungen. Der Vortrag hinterfragt deshalb kritisch, ob die mit dem Datengesetz verfolgten Ziele auf Grundlage der vorgeschlagenen Mechanismen erreicht werden können. In diesem Rahmen werden rechtliche Konflikte insbesondere zum Schutz von Datenbanken, von Geschäftsgeheimnissen und von personenbezogenen Daten herausgearbeitet und anschließend mögliche Lösungsansätze zur Diskussion gestellt.


Vertrieb und Betrieb von digitalen Produkten – Sachverhalte rund um die §§ 327 ff. BGB (08/2023)
  aus der Ankündigung des Veranstalters:

Digitale Produkte sind in unserem Alltag allgegenwärtig und die immer weiter voranschreitende Digitalisierung betrifft alle Lebensbereiche. Dies machte aus Sicht der EU ein neues Verbraucherschutzrecht (Digitale-Inhalte-Richtlinie (EU) 2019/770) erforderlich, welches der deutsche Gesetzgeber in den am 01.01.2022 in Kraft getretenen §§ 327 ff. BGB umsetzte. Dieses reglementiert den Sachverhalt jedoch weder alleinig noch abschließend.

Das Seminar nimmt die beratende Praxis zu Sachverhalten in den Blick, die in den Anwendungsbereich des Verbraucherschutzrechts der §§ 327 ff. BGB fallen. Dabei geht es nicht nur um den punktuellen Veräußerungsakt und dessen Rechtsfolgen, sondern auch um den nachfolgenden Betrieb der Produkte. Die laufenden Beziehungen der Parteien sind meist schon auf den ersten Blick vertraglicher Natur, wenn bestimmten Funktionen nur für eine gewisse Laufzeit zur Verfügung stehen. Immer häufiger sind sie aber auch scheinbar rein tatsächlicher Natur, weil z.B. eine App oder ein IoT-Gerät schlicht einmalig „verkauft“ wurde, sodann aber (für den Kunden nicht immer auf den ersten Blick erkennbar) fortlaufend mit einem durch den Anbieter betrieben Server kommuniziert. Hier drängen sich aus Sicht des Anbieters angrenzende, im BGB nicht geregelte Fragestellungen bzw. Themen auf.


Update Datenschutz (08/2023)
  aus der Ankündigung des Veranstalters:

Die Seminarreihe gibt fortlaufend einen vertieften Einblick in das Datenschutzrecht, insbesondere aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden.

Der EuGH als Motor europäischer Integration und Rechtsvereinheitlichung ist zunehmend mit dem Datenschutzrecht befasst. In seiner Rechtsprechung zeigt sich, dass das europäische Recht eine autonome Materie ist, deren Verständnis nicht immer mit traditionellen Rechtsmeinungen des deutschen Rechts deckungsgleich ist. Dies führt immer mal wieder dazu, dass das durch Verordnung in Kraft gesetzte europäische Recht zur Folge hat, dass entgegenstehendes deutsches Recht nicht mehr anzuwenden ist – ungeachtet dessen, dass es die Praktiker in Deutschland gewohnt sind und es sogar noch wörtlich unverändert im deutschen Gesetz steht.


Die aktuelle Entwicklung des Unionsmarkenrechts in der Rechtsprechungvon EuGH und EuG in den Jahren 2022/2023; Teil 2 RelativeSchutzversagungsgründe, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren (06/2023)
  aus der Ankündigung des Veranstalter: "Das EuG hat sich in beiden Jahren in über 400 Entscheidungen u.a. zur Frage des beschreibenden Charakters von CASSELLAPARK für Immobilienwesen (T-701/21) bzw. der Kollektivmarke EMMENTALER für Emmentaler-Käse (T-2/21) geäußert, zur Unterscheidungskraft der Bildmarke uni für Schreibgeräte (T-369/21), zur fehlenden Unterscheidungskraft von dreidimensionalen Marken und Mustermarken sowie zum täuschenden Charakter der Bildmarke La Irlandesa 1943 für Lebensmittel (T-306/20). Es hat sich weiter mit zahlreichen Fällen von Verwechslungsgefahr sowie von Bösgläubigkeit befasst.

Der EuGH hat zwei Rechtsmittel zur Frage zugelassen, ob ein Widerspruchsverfahren auch dann fortzusetzen ist, wenn die ältere britische Marke aufgrund des BREXITs ihre Wirkung in der Union verloren hat (C-801/21 P und C-337/22 P). In Grundsatzurteilen hat er über die Fragen der Beendigung der Duldung (C-466/20 P) und des Bestands von Widerklagen (C-256/21 P) entschieden."


Die aktuelle Entwicklung des Unionsmarkenrechts in der Rechtsprechungvon EuGH und EuG in den Jahren 2022/2023; Teil 1 Verfahrensrecht und absolute Eintragungshindernisse (06/2023)
  aus der Ankündigung des Veranstalter: "Das EuG hat sich in beiden Jahren in über 400 Entscheidungen u.a. zur Frage des beschreibenden Charakters von CASSELLAPARK für Immobilienwesen (T-701/21) bzw. der Kollektivmarke EMMENTALER für Emmentaler-Käse (T-2/21) geäußert, zur Unterscheidungskraft der Bildmarke uni für Schreibgeräte (T-369/21), zur fehlenden Unterscheidungskraft von dreidimensionalen Marken und Mustermarken sowie zum täuschenden Charakter der Bildmarke La Irlandesa 1943 für Lebensmittel (T-306/20). Es hat sich weiter mit zahlreichen Fällen von Verwechslungsgefahr sowie von Bösgläubigkeit befasst.

Der EuGH hat zwei Rechtsmittel zur Frage zugelassen, ob ein Widerspruchsverfahren auch dann fortzusetzen ist, wenn die ältere britische Marke aufgrund des BREXITs ihre Wirkung in der Union verloren hat (C-801/21 P und C-337/22 P). In Grundsatzurteilen hat er über die Fragen der Beendigung der Duldung (C-466/20 P) und des Bestands von Widerklagen (C-256/21 P) entschieden."


Verwechslungsgefahr – Baustellen (06/2023)
  aus der Ankündigung des Veranstalters: "Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr gehört nach wie vor zu den schwierigsten Fragen im Markenrecht. Aber wo werden eigentlich die Weichen gestellt? Welche Problemfelder sind geklärt? Wo bestehen Unterschiede zwischen der Beurteilung in Deutschland und in Alicante? Und wo erscheinen die Entscheidungsergebnisse gar nicht vorhersehbar oder sogar willkürlich?"


Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union seit 1. Januar 2022 zum Markenrecht und zum Designrecht, die rechtliche Einordnung und die Folgerungen für die deutsche Praxis - Teil 2 (06/2023)

Von Apfelzügen und Autofelgen - zur internationalen Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht bei Streitigkeiten über Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster (05/2023)
  aus der Ankündigung des Veranstalters: "Während für Rechtsstreitigkeiten über Einheitspatente ab dem 1. Juni 2023 das Einheitliche Patentgericht zuständig ist, verbleibt die Zuständigkeit für Streitigkeiten über Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster bei den Gerichten der Mitgliedstaaten. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten hat insbesondere die Wahl des angerufenen Forums erhebliche Auswirkungen auf die Entscheidung des Rechtsstreits. Der Vortrag erörtert die Besonderheiten des internationalen Verfahrensrechts nach UMV und GGV sowie des Art. 8 Rom II-VO unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung."


Falträder, Jeans und Geburtstagszüge….aber ist es Kunst? (04/2023)
  aus der Inhaltsbeschreibung des Veranstalters: "Die Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Schutz für Alltagegegenstände ist in Bewegung. Aber was sind die (vermeintlich) neuen Maßstäbe? In einem interaktiven Vortrag soll diese Frage näher analysiert werden – anhand der Rechtsprechung des EuGH und des BGH, aber insbesondere auch anhand der aktuellen Rechtsprechung der Instanzgerichte."


Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union seit 1. Januar 2022 zum Markenrecht und zum Designrecht, die rechtliche Einordnung und die Folgerungen für die deutsche Praxis - Teil 1 (04/2023)

Jenseits des guten Geschmacks: Zulässigkeit und Grenzen von Satiere - auch zu den Schrankenregelungen des § 51a UrhG (03/2023)

Die aktuelle Entwicklung des Unionsmarkenrechts und der Rechtsprechungvon EuGH und EuG 2021/2022 - Relative Schutzversagungsgründe, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren (06/2022)
  Aus der Ankündigung des Veranstalters:

EuGH und EuG haben mit neuen Entscheidungen weitere wichtige Meilensteine gesetzt. So hat der EuGH das Rechtsmittel zur Frage zugelassen, ob ein Widerspruchsverfahren auch dann fortzusetzen ist, wenn die ältere britische Marke aufgrund des BREXITS ihre Wirkung in der Union verloren hat (C-801/21 P).

Das EuG hat sich u.a. zur Markenfähigkeit der Farbkombination Grau und Orange auf Kettensägengehäusen geäußert (T-193/18), zur Unterscheidungskraft von geografischen Angaben (WINDSOR-CASTLE, T-93/20), einer Lippenstiftform (T-488/20), von Wellenlinien auf Schuhsohlen (T-365/20), einer Klangmarke (T-668/19), von Mustermarken, wie Dreizacksternen (T-277/21) und zu einem Gattungsbegriff (K-9, T-878/19). Es hat sich weiter mit zahlreichen Fällen von Verwechslungsgefahr, u.a. bei Kollektiv- und Gewährleistungsmarken, sowie mit der Bösgläubigkeit befasst, aber auch mit der Frage der Schutzwirkung von älteren britischen Marken in der Union nach dem BREXIT.


Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und BGH zum Markenrecht (05/2022)

Aktuelle Rechtsprechung des OLG Köln zum Wettbewerbsrecht (04/2022)

Kölner Tage IT-Recht 2022 - IT-Vertragsgestaltung: BGB-Reform, IT-Sicherheit & KI (03/2022)
  Themen im Überlick
  • §§ 327 ff. BGB: ein neues digitales Vertragsrecht?
  • Der neue Mangelbegriff des BGB im IT- und Softwarerecht
  • Erkenntnisse/Folgen für B2B – über § 327u BGB hinaus?
  • Klauseln zur Verantwortlichkeit des IT-Dienstleisters bei Cyberattacken
  • Haftung für künstliche Intelligenz nach künftigem Europäischem Recht

Im Detail:
§§ 327 ff. BGB: ein neues digitales Vertragsrecht?
  • Digitales vs. analoges Recht: Wann sind welche Regelungen anwendbar?
  • Gewährleistung, Regressanspruch und Co.: Welche Regelungen sind aus dem analogen Recht bekannt?
  • Updatepflicht, „Zahlen mit Daten“ und Co.: Welche digitalen Regelungen sind tatsächlich neu? 
Der neue Mangelbegriff des BGB im IT- und Softwarerecht
  • Neufassung des Mangel-Konzepts für digitale Produkte, Waren mit digitalen Elementen und andere Verbrauchsgüter
  • Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten in B2B- und B2C-Verträgen sowie in AGB und Individualverträgen
  • Besondere Herausforderungen für IT- und Softwareverträge: Aktualisierung, Installation und Lieferketten 
Update-Pflicht für digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen
  • DSV oder nachvertragliche Pflicht? (s. Heydn, CR 21, 711, Fn. 18)
  • Update-Pflicht: Zeitraum nach § 327 Abs. 1 Ziff. 2 > AGB-Gestaltung
  • IT-Sicherheit als Bestandteil der Aktualisierungspflicht 
Änderungsbefugnisse, § 327r und AGB-Gestaltung – aus Recht und Technik
a) Bug oder Feature? Änderungen nach § 327r BGB aus technischer Sicht
  • Arten von Änderungen an digitalen Produkten
  • Abgrenzung von § 327e BGB („Produktmangel“) und § 327f BGB („Aktualisierungen“)
  • Motivation des Unternehmers zum „Ausrollen“ von Änderungen nach § 327r BGB
  • Lösungsansatz: Verbraucherindividuelle Anpassbarkeit des digitalen Produkts
b) Welche Befugnisse hat der Unternehmer nach § 327r?
  • Was sind „Änderungen“ aus rechtlicher Perspektive?
  • Anforderungen an „triftige Gründe“ für die Änderung
  • Klauselgestaltung und Verhältnis zur AGB-Kontrolle, insbesondere §§ 307, 308 Nr. 4, 5 BGB
  • Auswirkungen von BGH Urt. v. 27.4.2021 – XI ZR 26/20 (Zustimmungsfiktion bei Banken-AGB) auf § 327r BGB
Haftung für künstliche Intelligenz nach künftigem Europäischem Recht
  • Haftung und Kontrolle: Herstellerhaftung vs. Nutzerhaftung
  • Der Verordnungsentwurf des Europäischen Parlaments zur Regelung der zivilrechtlichen Haftung bei künstlicher Intelligenz – Gefährdungshaftung, Verschuldenshaftung, Frontend- und Backend-Betreiber
  • Die Pläne der Europäischen Kommission nach der Konsultation über die zivilrechtliche Haftung für künstliche Intelligenz
  • Der Kommissionsentwurf eines Gesetzes über künstliche Intelligenz - Regelungsstrukturen und Haftungsrisiken
Erkenntnisse/Folgen für B2B – über § 327u BGB hinaus?
  • Die neuen Regelungen der §§ 327 ff. BGB als Kodifizierung von bisher schon bestehenden vertraglichen Pflichten – exklusiv für Verbraucherverträge?
  • Der Anspruch auf sichere Software im SaaS-Vertrag bis 31.12.2021 – Anwendbarkeit bisheriger Rechtsprechung für die Auslegung des § 327e Abs. 3 Nr. 2 BGB?
  • Warum wurden diese vertraglichen Pflichten nur für Verbraucherverträge kodifiziert?
  • Ist diese Kodifizierung wegweisend für B2B-Geschäfte oder gerade nicht?
  • Insbesondere B2B-AGB: Die Inhalte des neuen Verbraucherschutzrechts als „wesentliche“ Elemente i.S.v. § 307 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB – neues zwingendes Recht i.S.d. Art. 3 und 4 Rom I VO?
  • Durchsetzbarkeit in internationalen Geschäftsbeziehungen
Datenschutzrecht und Verträge über digitale Produkte – Versuch einer Synchronisation?
  • Personenbezogene Daten als vertraglicher Leistungsgegenstand 
  • Die Erlaubnistatbestände der DSGVO im Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB
  • § 327q BGB: Trennung statt Synchronisation?
  • (Un)Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung
Spannungen zwischen dem neuen Vertragsrecht für digitale Produkte und dem Urheberrecht
  • Bereitstellung digitaler Inhalte aus urheberrechtlicher Sicht
  • Aktualisierungspflicht und Erschöpfung des Verbreitungsrechts
  • Haftung für Produktmängel und Bereitstellungspflicht nach der Portabilitäts-VO
Verantwortlichkeit/Haftung des IT-Dienstleisters bei Cyberattacken:
a) Sicherheit als technischer Standard bei Outsourcing und Cloud
  • Cloud- vs. On-Premises-Lösungen
  • Bedrohungen und Angriffe sind die neue Normalität
  • (Geteilte) Sicherheitsverantwortung
  • Sicherheitsmaßnahmen der Cloud- und Outsourcing-Anbieter
  • Verschlüsselung – ein Muss bei Datenablage und Datenzugriffen?
b) Sicherheit aus juristischer Sicht
  • Formen der Verantwortlichkeit/Haftung des IT-Dienstleisters
  • Gesetzliche und regulatorische Grundlagen für die Cyber-Security
  • Bedeutung von „Stand der Technik“, Standards und „Best Practices“
  • Hinweise zur Vertragsgestaltung bei Outsourcing / IT-Verträgen – Klauseln im Vertrag, AGB und insbesondere B2B 


Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht und Markenrecht (03/2022)
  mit den Themen:

I. Schwerpunkte im materiellen Wettbewerbsrecht

  • Verletzung von Marktverhaltensregelungen (§ 3a UWG)
  • Bedeutung der Generalklausel des §3 Abs. 1 und 2 UWG
  • §3 Abs. 3 UWG u. Fallkonstellationen zur schwarzen Liste
  • Herabsetzung und Anschwärzung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 1 und 2 UWG)
  • Aggressive Geschäftspraktiken (§ 4a UWG)
  • Irreführende, vergleichende und belästigende Werbung (§§5, 6 und 7 UWG)
  • Verletzung von Informationspflichten (§ 5a UWG)
  • Haftung des Täters und Teilnehmers, wettbewerbsrechtliche Verkehrspflichten
  • Neuerungen durch das Gesetz zur Stärkung des Ver-braucherschutzes im

II. Schwerpunkte im Wettbewerbsverfahrensrecht

  • Bestimmung des Streitgegenstandes
  • Reichweite von Klageanträgen und Urteilsformel
  • Klagebefugnis und Anspruchsberechtigung
  • Unzulässige Rechtsausübung
  • Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen
  • Aktuelle Probleme des Verfügungsverfahrens
  • Prozessuale Waffengleichheit
  • Erfahrungen mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
 
III. Schwerpunkte im Markenrecht

  • Eintragungs- und Nichtigkeitsverfahren sowie zulas-sungsfreie Rechtsbeschwerden, bösgläubige Markenanmeldung und Verstoß gegen Treu und Glauben
  • Markenmäßige Benutzung, Verwechslungsgefahr bei zusammengesetzten Zeichen und komplexe Zeichenkollisionen, Schutz bekannter Marken und Kollektivmarken
  • Schutzschranken der Kennzeichenrechte
  • Schutz von geografischen Angaben
  • Besonderheiten bei unionsweiten Schutzrechten, Un-ionsmarke und nationale Marke im Vergleich
  • Markenrechtliche Verfahrensfragen


Neuer Datenschutz im E-Commerce (02/2022)
  Inhalt (Beschreibung des Veranstalters):
  • Neues TTDSG und Cookies
  • Rechtslage beim Tracking und Targeting
  • Tools aus den USA: Drittstaatenübermittlung und neue Standarddatenschutzklauseln
  • Personalisierung im E-Mail-Marketing
  • Gewinnspiele und Datenschutz
Im Seminar wird die aktuelle Rechtslage zum Datenschutz im Online-Business besprochen. Die Referenten beschäftigen sich mit dem neuen TTDSG und den Auswirkungen auf das Einwilligungserfor-dernis von Cookies. Wann ist ein Cookie unbedingt erforderlich? Anhand konkreter Beispiele werden verschiedene Handlungsoptionen besprochen.

Ferner geht es um das Tracking von Besucherbewegungen und gezieltes Werbetargeting. Für welche Maßnahmen bedarf es der Einwilligung der Nutzer und wie muss eine solche Einwilligung aussehen?

Die EU-Kommission hat endlich neue Stand-arddatenschutzklauseln zur Rechtfertigung der Über-mittlung von Daten ins EU-Ausland veröffentlicht. Wie sind diese im Online-Kontext anzuwenden und welche konkreten Maßnahmen müssen gegebenenfalls zusätzlich ergriffen werden?

Welche Anforderungen sind an Personalisierung im Online-Marketing zu stellen? Wie kann man einwil-ligungsbedürftige Maßnahmen von Personalisierung unterscheiden, die auf berechtigte Interessen gestützt werden kann?

Schließlich geht es um Gewinnspiele, das vermeintliche Kopplungsverbot und die Frage der richtigen Ausgestaltung einer damit verbundenen Werbeeinwilligung.


Ein Jahr Stärkung des fairen Wettbewerbs – Was hat die Reform bislangbewirkt? (02/2022)
  aus der Ankündigung des Veranstalters:
Am 2. Dezember 2020 sind weite Teile des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft getreten. Zu den Hauptzielen der Reform zählen unter anderem (1) missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen und (2) den fliegenden Gerichtsstand einzuschränken. Dies soll durch Änderungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb erfolgen. Im Rahmen der Vortragsveranstaltung wird ein Überblick über die Änderungen und ihre Umsetzung geben.


alle Einträge Große Schuldrechtsreform – Das neue Kaufvertragsrecht zum 01.01.2022: Handlungsbedarf in der Anwaltspraxis (01/2022)
  mit den Themen:
  • Bedeutendste Reform des BGB seit der großen Schuldrechtsreform 2002
  • Vier zentrale Änderungsvorhaben im BGB-Schuldrecht:


1. Gesetz über faire Verbraucherverträge
  • Änderung der Regelungen über stillschweigende Vertragsverlängerungen
  • Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln in AGBs
  • Online-Kündbarkeit von über eine Website geschlossenen Dauerschuldverhältnissen durch einen Kündigungsbutton
2. Änderungen infolge der Umsetzung der ModernisierungsRL
  • Allgemeine Informationspflichten über Rankings auf Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen
  • Änderungen/Ergänzungen der Regelungen über das Erlöschen des Widerrufsrechts
3. Verbraucherverträge über digitale Produkte (Umsetzung Digitale-Inhalte-RL)
  • Begrifflichkeiten Verbraucherverträge über digitale Produkte und Paketverträge
  • Bereitstellungspflicht und Rechte bei unterbliebener Bereitstellung
  • Mangelfreiheit/Vertragsmäßigkeit/Gewährleistung bei digitalen Produkten
  • Aktualisierungs- (Update-) verpflichtung
  • Änderungen an digitalen Produkten
  • Vertragsrechtliche Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers
  • Regresskette (besondere Bestimmungen zwischen Unternehmern)
4. Neues Warenkaufrecht (Umsetzung der WarenkaufRL)
  • Neuregelung des Sachmangelbegriffs
  • Beschaffenheitsvereinbarung
  • Waren mit digitalen Elementen
  • Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bei Rückttritt/Minderung
  • Beweislastumkehr
  • Garantien


Arbeitnehmererfinderrecht – Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Schiedsstelle (09/2021)
  Inhalt:
  • Konzernbezogene Entscheidungen,
  • Zuordnungs- und vergütungsbezogene Bedeutung von Assignments, u.a. im Lichte der Fesoterodinhydrogenfumarat Entscheidung des BGH vom 17.12.2019, Az. X ZR 148/17,
  • AGB Kontrolle bei Rechteabkauf- und Pauschalvergütungsvereinbarungen,
  • Darlegungs- und Beweislast im Bereich der Miterfinderschaft
  • Vergütungsrelevante Entscheidungen.


22. Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2021 (09/2021)
  mit den gehörten Themen
  • Don’t mess up my data! Berechtigt ein Verstoß gegen die DSGVO zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB?
  • Update Datenschutz
  • Gesetz zum Legal-Tech-Inkasso: Auswirkungen im Verbraucher- und IT-Recht
  • Software als digitales Produkt – was bringen die gesetzlichen Neuregelungen?
  • Update Immaterialgüterrecht 2021
  • Update IT-Vertragsrecht
  • Ohne Cookies – Ohne Einwilligung? Wird ein Einwilligungsbanner obsolet, wenn Fingerprint-Technologien genutzt werden.
  • Wirksamkeit von B2B-AGB bei Softwareverträgen – typische Probleme bei internationalen Verträgen
  • Update IT-Sicherheitsrecht
  • Art. 22 DSGVO, Art. 1 GRCh und HAL 9000 - das Verbot automatisierter Entscheidungsfindung in der DSGVO
  • Privacy by Design: Eine gemeinsame Herausforderung von IT, Ingenieuren und Managern zur effektiven Umsetzung des Datenschutzrechts
  • Aktuelle Entwicklungen bei der datenschutzrechtlichen Bewertung von IT-Sicherheitsvorfällen
  • Update Telekommunikationsrecht
  • Klassisches Änderungsmanagement für agile IT-Projekte?
  • Die datenschutzrechtliche Due Diligence


Zwei Jahre Geschäftsgeheimnisgesetz – Erste Erfahrungen aus der Praxis (05/2021)
  aus der Ankündigung des Veranstalters:

"Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes gibt es erste aussagekräftige Entscheidungen zu Kernpunkten des neuen Gesetzes. Diese umfassen die nunmehr für den Geheimnisschutz erforderlichen angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen sowie Antworten auf Fragen hinsichtlich des verfahrensrechtlichen Geheimnisschutzes. Der Vortrag gibt einen Einblick in den aktuellen Stand der Rechtsprechung unter anderem zu diesen Punkten. Dabei wird besonders auf die praktischen Schwierigkeiten der Umsetzung eines wirkungsvollen Geheimnisschutzes eingegangen und sowohl die zivilrechtliche Anspruchsverfolgung als auch aktuelle Probleme strafrechtlicher Verfahren beleuchtet."


Vertragsstrafen im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung und UWG-Reform (04/2021)
  Beschreibung des Veranstalters GRUR: Die Vertragsstrafe ist für die effektive Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht von erheblicher Bedeutung. Um ihre Präventivfunktion auszufüllen und zugleich die Justiz zu entlasten, muss die Vertragsstrafe abschreckend wirken. Zugleich darf sie nicht zum Mittel eines missbräuchlichen Geschäftsmodells werden. Der Vortrag arbeitet die Grundlagen der Vertragsstrafe sowie die aktuellen Entwicklungslinien im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht auf und bietet rechtsvergleichende und rechtsökonomische Seitenblicke. Abschließend werden die Auswirkungen des aktuellen „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ kritisch gewürdigt.


Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht im Medien- und IT-Recht und für den gewerblichen Rechtsschutz (04/2021)
  Inhalt:
  • Grundlagen des IPR und des IZVR

  • Internationales Medien- und IT-Vertragsrecht, insbesondere:
  • Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen
  • Verbrauchersachen
  • Rechtswahlvereinbarungen

  • Probleme des IZVR außervertraglicher Schuldverhältnisse im Internationalen Me- dien-, IT- und Immaterialgüterrecht: Ubiquitätsgrundsatz und „forum shopping“
  • IPR der Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Presse-, Rundfunk- und Internetdelikten
  • Internationales Datenschutz-Privatrecht
  • Internationales Immaterialgüterrecht, insbesondere Marken- und Urheberrecht
  • IPR des unlauteren Wettbewerbs


Relative Schutzversagungsgründe, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren, verfahrensrechtliche Entscheidungen und Rechte aus der Marke (03/2021)

Neue Verfahrensvorschriften und absolute Schutzversagungsgründe (03/2021)

Zivilprozessuale Problematik bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Datenschutzverstößen bei Datenverarbeitungen mit mehreren Beteiligten (02/2021)

Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht und Markenrecht (02/2021)
  mit den Themen:

Aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht

1. Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG)

2. Gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG)

3. Verletzung von Marktverhaltensregelungen (§ 3a UWG)

4. Irreführende, vergleichende und belästigende Werbung, Vorenthaltung wesentlicher Informationen (§§ 5 bis 7 UWG)

5. Bedeutung der Generalklausel des § 3 Abs. 1 und 2 UWG

6. § 3 Abs. 3 UWG und Fallkonstellationen zur schwarzen Liste

7. Haftung des Täters und Teilnehmers, Haftung von Organen juristischer Personen, Haftung für Mitarbeiter und Beauftragte, missbräuchliche Rechtsverfolgung und unzulässige Rechtsausübung

8. Streitgegenstand und Kerntheorie im Wettbewerbsrecht, Dispositionsmaxime und Prüfungsumfang des Gerichts; Bestimmtheit und Zielrichtung von Klageanträgen

9. Reichweite von Unterlassungsansprüchen, Folgeansprüche auf Auskunft und Schadenersatz

10. Aktuelle Rechtsprechung zur Abmahnung; Kündigung von Unterlassungsvereinbarungen

11. Grenzüberschreitende Sachverhalte

12. Neue Entscheidungen zum Verfügungsverfahren

13. Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs


Aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Markenrecht

1. Eintragungs- und Nichtigkeitsverfahren sowie zulassungsfreie Rechtsbeschwerden, bösgläubige Markenanmeldung und Verstoß gegen Treu und Glauben

2. Markenmäßige Benutzung, Verwechslungsgefahr bei zusammengesetzten Zeichen und komplexe Zeichenkollisionen, selbständig kennzeichnende Stellung von Zeichenbestandteilen, Schutz bekannter Marken und Kollektivmarken, Test- und Gütesiegel

3. Schutzschranken der Kennzeichenrechte

4. Schutz von geografischen Angaben

5. Besonderheiten bei unionsweiten Schutzrechten, Unionsmarke und nationale Marke im Vergleich

6. Markenrechtliche Verfahrensfragen


Redbubble.com – eine neue Variante der Plattformhaftung (01/2021)

Die Markensuche im Internet – unter oder außer Kontrolle des Markeninhabers? (12/2020)
  aus dem Inhalt:
Marken sind das Öl des Onlinehandels. Alle Techniken zur Herstellung von Sichtbarkeit im Netz (Metatags, AdWord-Anzeigen, Plattform-Suchmaschinen, Preisvergleichsportale) kommen ohne Marken nicht aus. Reichen und greifen die hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Regeln? Oder müssen wir feststellen, dass vom Ausschließlichkeitsrecht des Markeninhabers im Internet kaum etwas übrig bleibt?


IT-Compliance in der (immer mehr) digitalisierten Kanzlei (06/2020)

Legal Tech und ZPO in kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren (06/2020)

Cloud-Anwendungen für Kanzleien und nützliche Apps (06/2020)

Aktuelle Stunde zum Thema Datenschutz – 2 Jahre DSGVO – eine Zwischenbilanz – Bedeutung in und für die Beratungspraxis und Unternehmen (06/2020)

Schnittstellen Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht - eine Rechtsprechungsübersicht (05/2020)
  mit folgenden Inhalten:
  • Wettbewerbs- und Markenrechtsverstöße
  • Verwendung von Lichtbildern
  • Urheberrechtsverstöße
  • Wer haftet für Wettbewerbsverstöße?
  • Unzulässigkeit von Werbeaussagen
  • Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche


Effektiver Umgang mit DSGVO und BDSG in der Praxis (05/2020)
  Beschreibung des Veranstalters:
Die Bedeutung des Datenschutzrechts nimmt in der Beratungspraxis stetig zu, gerade auch im Bereich E-Commerce oder Marketing. Durch die Datenschutzgrundverordnung sind die Anforderungen an Unternehmen weiter gestiegen. Dies gilt umso mehr, als die geltenden Bußgeldvorschriften zu empfindlichen Rechtsfolgen führen können. Gegenstand der Veranstaltung sind die Praxisauswirkungen der DSGVO und des neuen BDSG, als Stichworte seien exemplarisch genannt: „Arbeitnehmerdatenschutz“, „Besonderheiten der Auftragsdatenverarbeitung“, „Aufgaben des Datenschutzbeauftragten“, „Haftung des Datenschutzbeauftragten“, „Aufgaben der Aufsichtsbehörden“, „Überwachungsmaßnahmen“ und „typische Schwachstellen beim Umgang mit Kundendaten und insbesondere bei Webseiten“.


Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht und deren Folgen im Gewerbliche Rechtsschutz (Online) (04/2020)

Aktuelle Entwicklungen im Internetrecht / E-Commerce-Recht (03/2020)

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wettbewerbsrecht (11/2019)

Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (09/2019)
  hierbei besuchte Panels:
  • Wissensgenerierung durch Open Source Intelligence – datenschutzrechtliche Regulierbarkeit von algorithmischen Entscheidungsprozessen
  • Datenschutzrechtliche Transparenz von algorithmischen Entscheidungen und Verarbeitungen mittels Gamification, Ablaufdiagramme und Piktogramme
  • Automatisierte Kreditentscheidungen. Eine vergleichende Analyse der (datenschutz-)rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich
  • Dynamic Pricing: Algorithmen zwischen Ökonomie und Datenschutz
  • KI im Bewerbungsprozess – datenschutzrechtliche Herausforderungen
  • The Future of Legal Tech – Wie digitale Sachverhalte die Compliance-Beratung prägen
  • DSGVO – Bilanz nach 15 Monaten
  • Musterfeststellungsklage, Abmahnfähigkeit und DSGVO – Kommt die »Abmahnwelle« jetzt ins Rollen?
  • Schadensersatz bei unzulässiger Datenverarbeitung – ein Überblick
  • Verhaltenssteuerung durch Schadensersatzhaftung in der DSGVO
  • Si tacuisses... – Nemo tenetur und die DSGVO
  • DSGVO: Herausgabe von Mitglieder- und Gesellschafter-Adresslisten in Vereinen, Genossenschaften und Publikumsgesellschaften
  • Umsetzung der Auskunftsansprüche: Datenhoheit und Rechtssicherheit durch Legal Tech
  • Fotoauftrag als Auftragsverarbeitung
  • Update Datenschutzrecht
  • Wird das Internet kaputtgefiltert? – Die täterschaftliche Haftung von Plattformbetreibern nach Artikel 17 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
  • Rechtliche Fragestellungen beim Einsatz von »Smart Home«-Technologie
  • Machen Bilder nur Nachrichten oder auch Gesetze?
  • Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Cookie Einwilligungen – Das Ende der Cookie Banner?
  • Die Einwilligungsfähigkeit zwischen Digitalisierung und demographischem Wandel
  • Codes of Conduct: branchenbezogene Verhaltens- regeln Datenschutz nach Art. 40 DSGVO, eine neuartige Entkopplung der Datenschutzkontrolle von den Aufsichtsbehörden?
  • Compliant programming – Juristen in der agilen Softwareentwicklung
  • Zugang! Bitte? – Regeln für Application Programming Interfaces
  • Die Quellcode-Hinterlegung in der Insolvenz?
  • Wie umgehen mit der Umgehung von Open-Source- Lizenzpflichten? Von GPL-Kondomen und anderen Verhütungsmitteln
  • Der California Consumer Privacy Act und die DSGVO: Ein transatlantisches Zwillingspaar?
  • Zivilrechtlicher Schutz von Daten als Vermögenswert
  • Kartellrecht der Informationsgesellschaft
  • Update Immaterialgüterrecht
  • Regulierung der Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen – Telekommunikations- und datenschutzrechtliche Implikationen des Smart Meter-Rollouts
  • Zugang zu Daten – eine technolegale Annäherung an eine Querschnittsmaterie
  • Der Anwalt 4.0 – Automatisierung der Rechtsberatung durch Chatbots
  • Die Patentierbarkeit »Künstlicher Intelligenz« nach EPU?
  • Markenschutz im digitalen Umfeld der Automobilindustrie
  • Blockchaintechnologien und Smart Contracts auf dem Telekommunikationsmarkt
  • Update TK-Recht
  • Update zur internationalen Besteuerung der digitalen Wirtschaft
  • Update Steuerrecht


Deutsches und Europäisches Kartellrecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Überblick (08/2019)

Neues im Markenverfahren - eine Veranstaltung des Deutschen Patent- und Markenamts (03/2019)
  hierbei wurden folgende Themen behandelt:
  • Die Gewährleistungsmarke
  • Neue Markenformen
  • Neue absoluzte Schutzhindernisse
  • Änderungen im Widerspruchsverfahren
  • Änderungen bei Schutzdauer und Verlängerungen
  • Änderungen der Klassifikationen von Waren und Dienstleistungen


Das Eilverfahren im Licht der neueren Rechtsprechung des BVerfG (03/2019)

Lizenzverträge im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung der Arbeits- und Dienstverträge (12/2018)
 
Inhalt:
1. Lizenzverträge
1.1 Allgemeine Fragestellungen
1.2 Besonderheiten des Markenrechts
1.3 Besonderheiten bei Patenten, Gebrauchsmustern und Know How
1.4. Besonderheiten bei Urheberrechtsverträgen
 
2. Gesetzliche Lizenz im Arbeitnehmerurheberrecht und Arbeitnehmerdesignrecht
2.1 Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Arbeitnehmerähnliche
2.2 Urheberrechtliche Vorschriften für Arbeits- und Dienstverhältnisse
2.3  Vergütungsregelungen

3. Gesetzliche Lizenz an der Arbeitnehmererfindung
3.1 Diensterfindung
3.2 Freie Erfindung und technische Verbesserungsvorschläge
3.3 Verfahrensregelungen

4. Musterklauseln


Update IT- und Datenschutzrecht (12/2018)
  mit den Themen:
  • Aktuelle Rechtsprechung aus 2018 mit IT-Relevanz
  • Erste Erfahrungen mit der DSGVO
  • Anpassung von Software
  • Agile Programmierung
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen



Frankfurter IT-Rechtstag (11/2018)
  mit den Themen:
  • Praxis und Erfahrungen der Unternehmen und Aufsichtsbehörden mit der DSGVO
  • Video/Bild-Anonymisierung, datenschutzrechtliche Betrachtung, incl. Live-Demo
  • „Joint Controllership“ und die Auswirkungen des EuGH-Urteils
  • Das Zusammenspiel zwischen der NIS-Richtlinie und der DSGVO
  • „Werkstattbericht“: Rechtsschutz gegen die Vorratsspeicherung
  • Regulierung automatisierter Systeme und potenzielle Konzepte der Verantwortungszuschreibung
  • „Gesundheits-Apps“ - Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Digitalisierung
  • Aktuelle Rechtsprechung zu E-Justice, beA, elektronischem Rechtsverkehr und Dash-Cam
  • IT-Servicedesk der Zukunft - Chatbots, Roboter, Self Service und ihre Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung
  • „Oft vergessen oder vernachlässigt“ - Mitbestimmung in IT-Projekten
  • Agile Projekte auf dem Prüfstand


Frankfurter Forum Designrecht (02/2018)
  mit den Themen
  • Prozessuale Fragen bei Verletzungen von Designrechten
  • Mehrdimensionale Gestaltungen und europäische Eintragungspraxis
  • Relevanter Formenschatz - Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und ausgewählter Instanzgerichte
  • Designrecht und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz


Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wettbewerbsrecht (02/2018)
  mit den Themen:
    1. Die Herabsetzung und Verunglimpfung geschäftlicher Verhältnisse von Mitbewerbern und Anschwärzung gemäß § 4 Nr. 1   und 2 UWG
    2. Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG)
    3. Gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG)
    4. Verletzung von Marktverhaltensregelungen (§ 3a UWG)
    5. Irreführende, vergleichende und belästigende Werbung
    6. Haftung des Täters und Teilnehmers, Haftung von Organen juristischer Personen, Haftung für Mitarbeiter und Beauftragte (§ 8 Abs. 2 UWG)


15. Jahresarbeitstagung Gewerblicher Rechtsschutz (12/2017)
  mit den Themen:
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht
  • Digitale Medien
  • Aktuelle Entscheidungspraxis im Designrecht
  • Aktuelle Schwerpunkt der Rechtsprechung des BGH zum Urheberrecht
  • Neueste Rechtsprechung des EuGH und des EuG zum Markenrecht
  • UNIKATOR: Der Architekt/die Architektin und das Urheberrecht
  • Ausgewählte Rechtsprechung des BGH zum Markenrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht


Deutscher Anwaltstag - Innovation und Legal Tech (05/2017)
  mit den besuchten Veranstaltungen:
  • Legal Tech bei Mediation und Streitbeilegung
  • Einsatz von Software-Tools bei der Bewältigung komplexer Streitigkeiten am Beispiel des Patentrechts
  • Legal Tech in Mediation und ADR - durch IT-gestützte Visualisierung des Sachverhalts zur Lösung
  • Digitale Transformation des Vertrags- und Zivilprozessrechts - Verträge zwischen Maschinen und die Haftungsfrage
  • Digitale Akte jenseits von Scannen und eMail-Archivierung
  • Beweislast und Beweisführung im Zivilprozess
  • Smart Document
  • Automatische Subsumtion, Legal Tech als Ersatz für Richter und Anwälte
  • Zusammenarbeit in Legal Teams, Mandantenorientierung und Projektmanagement mit IT
  • IBM Watson Erfahrungen und Perspektiven - Assistenten mit künstlicher Intelligenz
  • Rechtspflege 4.0 - Brauchen wir noch Juristen?
  • Automatische Subsumtion, Legal Tech als Ersatz für Richter und Anwälte
  • Dateneigentum - Ausschließlichkeitsrechte an Daten?
  • Rechte an Daten
  • Datenbank- und Urheberschutz
  • Know-How- und Leistungsschutz für Daten im UWG


Datenschutz und Datensicherheit - Update 2017 (03/2017)
  mit den Themen
  • Neues zum internationalen Datentransfer von safe harbour zum private shield
  • Stellung und Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Lichte der EU-GVO
  • Das Datenschutz-Standardmodell, Geschichte, Kernpunkte, Erfahrungen aus Datenschutz-Prüfungen
  • Gesetzeskonforme Datenträgervernichtung
  • Neue Spielregeln für die Auftrags-DV in der EU-GVO
  • Datenschutz-Zertifizierungen im Blickwinkel der EU-GVO, Vorgaben des EU-GVO, Überblick über Nachweismöglichkeiten, Ausblick
  • Die EU-GVO als Herausforderung für den Beschäftigten-Datenschutz, die Zukunft des § 32 BDSG, Änderungsbedarf aus der EU-GVO, Weiterentwicklung der Betriebsvereinbarungen


Probleme im Überschneidungsbereich von Marken- und Designrecht (01/2017)

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wettbewerbsrecht (11/2016)
  mit den Themen:

1. Erfahrungen mit dem neuen UWG
2. Die Herabsetzung und Verunglimpfung geschäftlicher Verhältnisse von Mitbewerbern
3. Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
4. Gezielte Behinderung
5. Verletzung von Marktverhaltensregelungen
6. Irreführende, vergleichende und belästigende Werbung
7. Haftung des Täters und Teilnehmers, Haftung von Organen juristischer Personen, Haftung für Mitarbeiter und Beauftragte
8. Weitere ausgewählte Verfahrensfragen
10. Schadenersatz nach § 945 ZPO
11. Schnittstellen zwischen Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht


UPDATE - Internetrecht und Datenschutz-Grundverordnung (09/2016)

Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (09/2016)
  Besuchte Panels:
  • Nun sag, wie hast du’s mit dem Persönlichkeitsschutz im Internet? Vom schmalen Grat zwischen „Wohlstandsverwahrlosung“ und effektiver Rechtsdurchsetzung
  • Klarnamenspflicht bei Facebook – Rechtliche Grenzen und Möglichkeiten
  • IT-Sicherheit: Rechtsentwicklung, Bedrohungslage und Schutzkonzepte
  • IT-Sicherheit in Unternehmen - Anforderungen der NIS-Richtlinie und das IT-Sicherheitsgesetz
  • Die Verantwortlichkeit der Hersteller für Schwachstellen in Industriekomponenten
  • „Michael, darf ich fahren?“ - Das „Autonomobil“ aus IT-Sicherheitsrechtlicher Perspektive
  • Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße
  • Geofencing und location based Marketing unter datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten
  • EU-US-Privacy Shield als Safe Harbor 2.0 – Perspektive für Datenübermittlungen in die USA nach dem Dolchstoß des EuGH
  • Die Auswirkungen des Zweckbindungsprinzips auf Innovationsprozesse in Startups
  • Die Datenschutzrechtlichen Transparenzpflichten nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung
  • Nur noch 72 Stunden - Data Breach Notification nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • Auftragsdatenverarbeitung nach der DSGVO – was kommt, was bleibt?
  • Datenschutzrechtliche Fragen um Smart TV-Dienste
  • Ich packe meinen Koffer und nehme mit... meine Online-Inhalte
  • Europarechtskonforme Accessproviderhaftung – Unterlassungshaftung unter Richtervorbehalt
  • Fernmeldegeheimnis im Spannungsfeld aktueller Kommunikationstechnologien
  • Rundfunkrechtliche Regulierung für Videoinhalte im Internet
  • Auswertung von Mitarbeiterdaten - (Any)/(No)thing possible?
  • Wearables und Arbeitnehmerdatenschutz – Vom freiwilligen Selbstoptimierer zum Kontrollinstrument des Arbeitgebers?
  • Smart-Groups – Smart Transfers! Konzerndatenübermittlung in der Datenschutzgrundverordnung
  • Analysesoftware-Footbonaut - Funktionskleidung 2.0 Big Data in der Fußball Bundesliga
  • Datenschutzrechtliche Probleme beim 3D-Druck individualisierter Medizinprodukte
  • Fusionskontrolle 2.0 – Die Annäherung der Fusionskontrolle an die digitale Wirtschaft
  • Big Data und Kartellrecht – Relevanz datenbasierter Geschäftsmodelle im europäischen und deutschen Kartellrecht
  • "Smart regelation for smart industry" - Datenschutzrechtliche Aspekte des Aktionsplans der europäischen Kommission zur Digitalisierung der europäischen Industrie
  • Update Datenschutz
  • Please don’t hold the line! Datenschutzrechtliche Anforderungen und Verantwortlichkeiten bei App-basierter Online-Kommunikation mit Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Smart Innovation im Rettungsdienst – Innovationspotentialanalyse und rechtliche Bestandsaufnahme
  • Datenschutz und Software - Welche Folgen haben Datenschutzgrundsätze für die Anforderungen an die Softwareerstellung
  • Vertrags- und haftungsrechtliche Fragen der Vernetzung autonomer Systeme
  • Autonome Systeme – Überlegungen zur Forderung nach einer "Roboterhaftung"
  • Dynamische und personalisierte Preise - Datenschutz-, Wettbewerbs- und kartellrechtliche Grenzen
  • Rechtliche Grenzen bei der Gestaltung von Smart Contracts
  • Legal Tech in einer smarten Welt – Ermöglichungs- und Beschränkungspotenzial


Verfahrensrecht im Gewerblichen Rechtsschutz (12/2015)

Internationaler Markenschutz - Systeme und Anmeldestrategien (12/2015)

Wort- und Bildberichterstattung in der Presse (11/2015)

Aktuelles aus dem gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht - Vertragsverhandlungen und ADR (Alternative Dispute Resolution) (07/2015)

Der digitale Nachlass - Digitale Daten im Erbfall (07/2015)

Im Jahre 2 nach Snowden - was haben wir gelernt und ist ein Schutz überhaupt möglich? - Workshop (06/2015)

Anwaltliche Taktik bei Abmahnungen dargestellt am Beispiel "Filesharing" und "Streaming" - Aktuelle Entwicklungen 2015 (06/2015)

12. Jahresarbeitstagung Gewerblicher Rechtsschutz (12/2014)
  Vorträge:
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht (Dr. Christian Löffler, Richter am Bundesgerichtshof)
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Markenrecht (Professor Dr. Wolfgang Büscher, Richter am Bundesgerichtshof)
  • Aktuelle Schwerpunkte der Rechtsprechung des BGH zum Urheberrecht (Dr. Thomas Koch, Richter am Bundesgerichtshof)
  • Die aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht (Dr. Gangolf Hess, Richter am Kammergericht)
  • Das Urheberrecht – verloren im Netz? – Aktuelle Fragen zur Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet (Björn Frommer, Rechtsanwalt)
  • Schutz von Characters – wie weit reicht der urheberrechtliche Schutz von fiktiven Figuren? (Dr. Uwe-Christian Klipsch, LL.M., Justiziar)
  • Designschutz: aktuelle Entwicklungen (Dieter Kehl, Vors. Richter am Landgericht)
  • Aktuelles Internetrecht (Professor Dr. Thomas Hoeren)
  • Ausgewählte wettbewerbs- und markenrechtliche Entscheidungen des OLG Hamburg (Michael Schmidt, Vors. Richter am Oberlandesgericht)


Jahresseminar der Kanzlei WRST (09/2014)
  Vorträge:
  • Das System Nespresso - Patentschutz für Systeme
  • Anmerkungen zu ausgewählten Aspekten des Einheitspatents
  • Die Regeln des fairen Verfahrens - Vergleich der Rechtsprechung von BGH, BPatG und EPA
  • Partical aspects of prosecuting computer software inventions / phrama und biotech inventions in Japan
  • Do's und Don'ts bei Patent- und Technologielizenzverträgen
  • Ausgewählte Entscheidungen des BGH, BPatG und EPA


Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (09/2014)
  Besuchte Panels:
  • Neue Lizenzen braucht das Land: Nutzungsart Big Data Miner?
  • Big Data und der Schutz von Datenbanken
  • Videokunst als Big Data on Youtube
  • Die Digitalisierung des europäischen Kulturerbes – Big Data und Museen
  • Methoden, Verfahren und Techniken für die rechtskonforme Übernahme von Big Data im Rahmen von M&A
  • Big Data in mitbestimmten Unternehmen
  • Big Data = Personal Data? Der Personenbezug von Daten bei Big Data Analysen
  • Big Data: Anwendbarkeit europäischer Datenschutzregeln nach der Google-Entscheidung des EuGH
  • Big Data – small information: Muss der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch reformiert werden?
  • Benötigen wir Big Data-Kommissionen?
  • Eine Erweiterung der Verbandsklagebefugnisse auf datenschutzrechtliche Verstöße stärkt den Datenschutz in Zeiten von Big Data
  • Widerstreitende Interessen der Beteiligten bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet
  • Chancen und Risiken neuer datenbasierter Dienste für die Industrie
  • Abmahnungen für Streaming? Die Redtube- Abmahnungen und ihre Folgen
  • Update Immaterialgüterrecht
  • Verschlüsselte digitale Kommunikation im Unternehmensalltag: unnötige Last oder unverzichtbares Element sorgfältiger Unternehmensführung?
  • Anonymität im Internet vs. Kennzeichnungspflichten
  • Verschlüsselung nach dem Stand der Technik als rechtliche Verpflichtung
  • Wenn die NSA mitliest – berufsrechtliche Herausforderungen und technische Möglichkeiten sicherer Mandantenkommunikation per E-Mail
  • Reform des Fernabsatzrechts – Probleme und Fallstricke beim neuen Widerrufsrecht
  • Kick-back-Fees oder Handelsmaklerprovision für einen ausgelagerten Einkauf
  • Onlineshops aus Sicht der Hersteller – Vom Vertriebsverbot bis zum »Onlineshop as a Service«
  • (i)Beacons – Technische Hintergründe und rechtliche Einordnung
  • Datenschutzrechtliche Auskunftspflichten der verantwortlichen Stelle am Beispiel der Kfz-Datenverarbeitung
  • Datenschutz und unlauterer Wettbewerb – Sind Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wettbewerbsrechtlich abmahnfähig?
  • Datenschutz Code of Conduct – Verhaltensregeln als datenschutzrechtliche Gestaltungsmöglichkeit für Berufsverbände
  • Unternehmensinterne Untersuchungen im Konflikt mit Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
  • Update Datenschutzrecht
  • Konfliktlösungsmechanismen in IT-Projekten
  • Wenn die roten Fahnen wehen – Due Diligence bei IP/IT-lastigen Unternehmen
  • Hört, die Auditoren kommen! – Durchführung von SoftwarelizenzaudITs aus Anbieter- und Anwendersicht
  • Open Source Hardware
  • Update EDV-Vertragsrecht
  • Die Wirkung einer virtuellen Hausordnung am Beispiel des Screen Scraping
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen an die E-Mail-Aufbewahrung im Unternehmen
  • Update Steuerrecht


Freie Berufe als Brückenbauer für IT-Sicherheit (10/2013)

Auskunftsanspruch und Geheimnisschutz im Verletzungsprozess (08/2013)

Aktuelles aus dem IT-Vertragsrecht (03/2013)

Aktuelles aus dem Internetrecht (03/2013)

10. Jahresarbeitstagung Gewerblicher Rechtsschutz des Deutschen Anwaltsinstituts (12/2012)
  Vorträge:
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wettbewerbsrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Urheberrecht
  • Urheberrecht im Internet - aktuelle Problem,e aus erstinstanzlicher Perspektive
  • Das anwaltliche Mandat im Presse- und Persönlichkeitsrecht
  • Die Access-Provider in der Pirateriedebatte - Stlrerhaftung und Auskunftspflicht
  • Zur Haftung von Hostprovidern und Anbietern von Suchmaschinen
  • Aktuelle Entwicklungen im Internetrecht: Online-Marketing - insbesondere Facebook & Co
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Markenrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht


12. Kongress des Bayreuther Arbeitskreises für IT - Neue Medien - Recht e.V. - AKIT e.V. zugleich 2. Forum "Kommunikation & Recht" zum Thema "Schutz der Persönlichkeit im Internet" (06/2012)

Erwerb und Erhalt von Gemeinschaftsmarken - Rechtsbegründende und rechtserhaltende Benutzung, Bainbridge und Wiederholungsanmeldungen (04/2012)

Die Entwendung von Know-How (01/2012)

Datenschutz in Werbung und Marketing (11/2011)

Aktuelles aus dem Markenrecht: Zur Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (11/2011)

IT-Vertragsrecht (03/2011)

Aktuelle Entwicklungen im Internetrecht (03/2011)

Fragen des Klageantrages bei urheber- und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen (02/2011)

Veröffentlichungen
Datenverarbeitungsangebote deutscher Töchter von US-amerikanischen Muttergesellschaften sind nicht per se unzulässig

Behandlung von Kryptowährungen in privaten Veräußerungsgeschäften und Umtausch von einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung in der Einkommensteuer

Cookie-Banner brauchen gleichwertige Alternativen auf der ersten Seite

Blitzer-Warn-App vom Beifahrer genutzt: Bußgeld für den Fahrer?

Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch auch für datenschutzfremde Zwecke?

Einwilligungen zur Telefonwerbung sind zu dokumentieren und 5 Jahre aufzubewahren

Geldentschädigung, wenn zwingend "Herr" oder "Frau" angegeben werden muss

Double-Opt-In-Mails sollten keine Spur von Werbung enthalten

Schadensersatz in Form von Lizenzgebühren

Neuer langer Bußgeldkatalog für Unternehmen mit Verbraucherkontakt

Außerordentliche Kündigung eines Vertrages wegen einem Datenschutzverstoß

Top 5 der Fehler bei Banner-Einwilligungen für Cookies & mehr auf Webseiten

Neue Vertragstypen im Bürgerlichen Gesetzbuch für "Digitales": Digitale Produkte, Paketverträge und Sachen mit digitalen Elementen

Ordnungsgeld bei Missachtung eines gerichtlichen Urteils kann sich auch beim Erstverstoß auf 100.000 € belaufen

Der Goldton des "Lindt-Osterhasen" genießt Markenschutz

Herr oder Frau als einzige Anredeauswahlmöglichkeiten auf Webseiten nicht ausreichend

EU-US-Privacy Shield wurde heute als Rechtsgrundlage für den Datenaustausch mit US-Unternehmen vom EuGH für ungültig erklärt.

Hinweis auf Verbraucherstreitschlichtungsplattform muss in die AGB auf Webseiten

Corona-Krise und die Arbeit im HomeOffice

Urteil des EuGH vom 29.07.2019: Inhalte von Servern Dritter auf der eigenen Webseite einbinden - eine Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

Schmerzensgeld nach der DSGVO - Datenschutzgrundverordnung

Neue Informationspflichten für quasi alle Unternehmer ab 01.02.2017 wegen Regelungen zur Alternativen Streitbeilegung

Neue Informationspflichten zur Alternativen Streitbeilegung für Online-Shops ab 09.01.2016

Vollziehung der Einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb durch beglaubigte Abschrift?

alle Einträge E-Mail-Kommunikation von Rechtsanwälten mit Mandanten und Gerichten, Marburg, 2005, ISBN: 978-3-8288-8930-9

Verbraucherrechtsreform 2014 - was Unternehmer beachten müssen, 05/2014

Das Impressum von Online-Shops und die Antwortzeit auf Anfragen, 12/2012

Die Pflichten des Archivierungsdienstleisters bei Vertragsende, Anmerkung zu OLG Hamm, Urt. v. 03.08.2011 - I-12 180/10

Ist gekennzeichnete redaktionelle Werbung auf Webseiten strafbar? - Strafrechtliche Relevanz des Verschleierns von Werbehandlungen, zusammen mit Dr. Ingo FrommMMR 2011, Heft 6, 359

Internet und Datenschutz - was ist zu beachten? Ein Interview für die Kundenzeitschrift der Firma Modix GmbH - Ausgabe 1. Quartal 2011

Artikel  in 2 Teilen "Dieser Text unterliegt dem Urheberrecht" auf dem Blog der 1&1 Internet AG, Teil 1 und Teil 2 oder die vollständige Fassung

Ständige Veröffentlichungen im Bereich Aktuelles zum Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht

AG Düsseldorf - Vorzeitige Kündigung des langjährigen Internet-System-Vertrages, also Webseitenerstellung und Webhosting

Sonstiges
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Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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