Wettbewerbsrecht

Begriff des Wettbewerbsrechts


Das Wettbewerbsrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts und regelt die Regeln für Wettbewerb in Deutschland. Es soll sicherstellen, dass Wettbewerb fair und unverfälscht stattfindet und somit die Verbraucher vor unlauteren Praktiken und Marktmachtmissbrauch geschützt werden.

Das Wettbewerbsrecht umfasst verschiedene Bereiche wie zum Beispiel das Kartellrecht, das Preisrecht und das Werberecht. Es setzt sich zusammen aus verschiedenen Gesetzen, darunter das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das Gesetz zur Regelung des unlauteren Wettbewerbs (UWG) und die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie ihre jeweiligen europäischen Pendants.

Das Wettbewerbsrecht verbietet unter anderem unlautere Geschäftspraktiken wie Preisabsprachen, Fälschung von Produkten oder Verstöße gegen das Werberecht. Es stellt sicher, dass Unternehmen im Wettbewerb miteinander fair um Kunden werben und sich nicht durch unlautere Praktiken einen Vorteil verschaffen. Zudem sorgt es dafür, dass Verbraucher transparent und umfassend über Produkte und Dienstleistungen informiert werden.

Werberecht


Darf der Wettbewerber sich so verhalten? Wieso bin ich nicht frei in meinen Äußerungen? Abmahnung bekommen und Antwort in zwei Tagen?

Das sind nur einige der typischen Fragen, die sich im Wettbewerbsrecht fast täglich stellen. Es soll im Wettbewerb eben "gesittet" zugehen. Leistung soll belohnt werden. Das Wettbewerbsrecht bezeichnet man auch als das Recht des unlauteren Wettbewerbs - obwohl natürlich gerade der lautere Wettbewerb gesichert werden soll.

Das Wettbewerbsrecht verbietet insbesondere unlautere Geschäftspraktiken, die darauf abzielen, Verbraucher zu täuschen oder in die Irre zu führen. Dazu gehört auch die Irreführung durch Werbung.

Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist es unzulässig, Verbraucher durch werbliche Äußerungen in die Irre zu führen oder zu täuschen. Das gilt zum Beispiel für falsche oder irreführende Angaben über die Eigenschaften, Qualität oder Leistungen von Produkten oder Dienstleistungen. Auch die Verwendung von gefälschten Bewertungen oder Testberichten ist verboten.

Es ist wichtig, dass Unternehmen im Wettbewerb fair und transparent agieren und Verbraucher nicht durch Irreführung oder Täuschung in ihrer Entscheidung beeinflussen.

Sanktionen

Damit sich alle an die Spielregeln halten, gibt es ein einmaliges System der privaten Rechtsverfolgung, denn grundsätzlich ist Wettbewerbsrecht ein klassisches Ordnungsrecht, wie beispielsweise die Einhaltung von Straßenverkehrsregeln. Auf Grund der wirtschaftlichen Stärke der Marktteilnehmer achten hier aber die Wettbewerber aufeinander - durch Abmahnungen und in der Regel Unterlassungsklagen. Dazu kommen noch Verbraucherzentralen und Wettbewerbsvereine, die Anspruchsberechtigt sind.

Kurze Abmahnfristen, eilige Verfahren - das erlebt man im Wettbewerbsrecht täglich. Gute Erreichbarkeit mit schneller aber sorgfältiger Beratung sind die Grundpfeiler der Arbeit im Wettbewerbsrecht. Man muss die Fristen und auch die Ansichten der relevanten Gerichte kennen:  Deutschlandweit, denn vielfach gibt es im Wettbewerbsrecht den sog. fliegenden Gerichtsstand, also die Möglichkeit für den Angreifer sich den Gerichtstand auszusuchen.

Abmahnung, Gegenabmahnung, (modifizierte) Unterlassungserklärung, Schutzschrift, Abweisungsschreiben, Einstweilige Verfügungen, Abschlussschreiben: Schriftstücke, die in anderen Rechtsgebieten kaum bekannt sind. Im Wettbewerbsrecht sind sie die alltäglichen Instrumente der anwaltlichen Arbeit. Wir kennen diese Instrumentarien, wissen damit umzugehen und im richtigen Zeitpunkt einzusetzen.

Die Beratung muss dabei auf der Höhe der Zeit erfolgen, denn die Materie ändert sich schnell und ist von richterlicher Rechtsfortbildung geprägt.

Wettbewerbsrecht im Sinne des GWB


Im GWB bzw. den entsprechenden EU-Normen geht es weniger um die einzelne Handlung als vielmehr generell abgestimmte Verhaltensweisen, die Ausnutzung von Marktmacht, die Abstimmung über Gebiete und Konditionen und vieles mehr.

Das GWB umfasst verschiedene Regelungen, die sich auf den Wettbewerb und die Marktmacht von Unternehmen beziehen. Es verbietet zum Beispiel Preisabsprachen und andere Formen der Wettbewerbsbeschränkung zwischen Unternehmen. Auch die Bildung von Kartellen, bei der sich Unternehmen absprechen, um den Wettbewerb zu beschränken, ist verboten.

Das GWB umfasst außerdem Regelungen zur Missbrauchsaufsicht, durch die verhindert werden soll, dass Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen. Dazu gehört zum Beispiel das Verbot, dass Unternehmen im Einzelhandel unangemessen hohe Preise verlangen oder Lieferanten willkürlich benachteiligen.

Mancher denkt, dass das GWB nur die Großen trifft, aber wenn man genauer hinschaut, werden häufig Liefergebiete exklusiv vergeben oder es wird erwartet, dass bestimmte Preise beim Endkunden verlangt werden. Besonders der Mittelstand muss hier aufpassen, nicht gegen das GWB zu verstoßen. Das Absprechen von Märkten ist grundsätzlich verboten. Das GWB verbietet Wettbewerbsbeschränkungen, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu beschränken oder zu verfälschen. Dazu gehört auch das Absprechen von Märkten, bei dem Unternehmen sich absprechen, um bestimmte Märkte untereinander aufzuteilen und damit den Wettbewerb zu beschränken.

Das Absprechen von Märkten kann zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen, da die Unternehmen nicht mehr in freier Konkurrenz miteinander agieren. Die Verbraucher könnten dadurch benachteiligt werden, da sie nicht mehr von der freien Konkurrenz profitieren und möglicherweise höhere Preise zahlen müssen.

Sanktionen

Das GWB wird von dem Bundeskartellamt bzw. auf europäischer Ebene von der Europäischen Kommission überwacht und durchgesetzt, aber es können auch Wettbewerber sowie Beeinträchtigte eigenständig zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Verstöße gegen das GWB können zu Bußgeldern oder sogar zu gerichtlichen Verfahren führen. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen sich an die Regeln des GWB halten und den Wettbewerb fair gestalten.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können unterschiedliche Sanktionen nach sich ziehen. Die Art der Sanktion hängt unter anderem davon ab, welches Gesetz verletzt wurde und wie schwerwiegend der Verstoß ist.

Eine mögliche Sanktion ist ein Bußgeld. Dieses kann von der Bundeskartellbehörde, der Bundesnetzagentur oder der Aufsichtsbehörden für das Wettbewerbsrecht verhängt werden. Die Höhe des Bußgelds hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann im schwerwiegenden Fall bis zu 10% des Umsatzes des Unternehmens betragen.

In schwerwiegenden Fällen oder wenn ein Bußgeld nicht ausreicht, um das Unternehmen von weiteren Verstößen abzuhalten, kann auch ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. In solchen Fällen können neben Bußgeldern auch Schadensersatzforderungen oder Unterlassungsanordnungen verhängt werden.

Es ist wichtig, dass Unternehmen sich an die Regeln des Wettbewerbsrechts halten, um Sanktionen und gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Sie sollten sich daher umfassend über die geltenden Gesetze informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einholen.

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