Markenrecht
und Kennzeichenrecht

Schutz des Firmenlogos? Produktnamen als Marke monopolisieren? Der Händler soll für den Markenverstoß des Herstellers haften?


Ein Unternehmen, selbst wenn es noch in den Anfängen steckt, gibt häufig viel Geld aus, um die eigene Firma oder den Namen eines Produkts bekannt zu machen. Marketing ist teuer und es dauert lange, bis sich Erfolg zeigt. Aber wie viel sind diese Investitionen wert, wenn ein Mitbewerber die aufgebaute Bekanntheit ausnutzt? Ein Marke anmelden selbst anzumelden oder z.B. durch einen Anwalt anmelden zu lassen, kann hier der entscheidende Schritt sein, um die Investitionen zu sichern.

Als Fachanwälte werden uns anders herum häufig Fragen der Abgemahnten gestellt, wie ob derjenige, der eine Abmahnung ausspricht, tatsächlich bestimmte Begriffe für sich monopolisieren kann? Darf sich der Unternehmer tatsächlich nicht frei äußern und seine Produkte nennen, wie es ihm gefällt? Wieso sollte eigentlich der Händler verantwortlich sein, wenn er vom vertrauenswürdigen Großhandel Ware bezogen hat?

Marken und geschäftliche Kennzeichen sind behördlich oder gesetzlich verliehene Monopole. Mit einer Markeneintragung kann dabei schon zu Beginn der Geschäftstätigkeit für ganz Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder für Europa beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum ein Kennzeichenschutz erreicht werden. Dabei ist schon bei der Anmeldung der Marke die Geschäftsentwicklung der nächsten Jahre im Auge zu behalten und zu berücksichtigen, welche Waren und Dienstleistungen die zukünftige Geschäftsentwicklung prägen könnten.

Aus gutem Grund haben wir als Kanzlei mit Anwälten für Gewerblichen Rechtsschutz unser eigenes Logo als Marke geschützt.

Markenurkunde der Anwälte caspers mock

Dabei ist die Markeneintragung billiger als die meisten unserer Mandanten denken. Natürlich sind wir auch nach der Markeneintragung weiterhin Ansprechpartner. Wir überwachen die Marke und sind bei der Rechtsdurchsetzung tätig.

Daraus folgt auch unsere fachanwaltliche Erfahrung in der Abwehr von Kennzeichen- und Markenansprüchen, die meist zunächst durch eine Abmahnung geltend gemacht werden. Wir gehen dabei stets in die Details und nutzen unsere Expertise zur häufig notwendigen Ähnlichkeitsbeurteilung. Wenn notwendig hinterlegen wir eine Schutzschrift oder machen unsere Kosten als unberechtigte Schutzrechtsverwarnung beim Abmahner geltend.

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Besuchen Sie unser Portal für Markenanmeldungen. Hier erklären wir Ihnen mehr und Sie haben die Möglichkeit die ersten Schritte zur Markenanmeldung zu unternehmen.

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