Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Ralf Georg, Rechtsanwalt in Koblenz

Ralf Georg

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Koblenz
Frau Bolle
0261 - 404 99 - 28
0261 - 404 99 - 44
Köln
Frau Retzmann
0221 - 55 405-367
0221 - 55 405-45

Kompetenzen

Scheidung, Unterhalt, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung / Eheverträge, Vermögensauseinandersetzung, Teilungsversteigerung / Grundstücksrecht, Erbrecht / Pflichtteilsrecht, Testamentsgestaltung / Vorsorgevollmacht, Testamentsvollstreckung

Zusatzqualifikationen
Zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater [zentUma e.V.]

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) [Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.]

1993 - 1994 Tätigkeit als Verwaltungsangestellter beim Deutschen Bundestag

Ehrenämter
Prüfer der Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung Rheinland Pfalz

Fortbildungen
Testamentsvollstreckervergütung in der Testamentsvollstreckung

14. Deutscher Testamentsvollstreckertag
 
  • Aktuelles aus der Welt der gschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung
  • Steuerrecht: Steuerliche Kradinalfehler in der Testamentsvollstreckung
  • Europäischer Länderbericht: Erbrecht und Testamentsvollstreckung in Frankreich
  • Testamentsvollstreckung spezial


Schwetzinger Familienrechtstage
 
  • Scheidungsantrag und Erbrecht
  • Grenzüberschreitende Kindschaftssachen
  • Streitwerte und Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen
  • Unternehmensbewertung im Familienrecht
  • Strategien im Zugewinnausgleichverfahren
  • Fehlerquellen im Versorgungsausgleich - Praxisbeispiele
  • Aktuelle Entwicklungen im Umgangsrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht


Schwetzinger Familienrechtstage 2020

Schwetzinger Erbrechtstage
 
  • Gestaltungsfragen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Schenkungswiderruf wegen groben Undanks
  • Ermittlung unbekannter Erben
  • Nottestamente im internationalen Vergleich
  • Minderjährige ERben im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Aktuelles zur Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilssichere vorgezogene Nachfolge
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte in Erbsachen


12. Jahresarbeitstagung Erbrecht - Expertenkonferenz Estate Planning
  mit den Themen:
  • Aktuelle Entwicklung und Rechtsprechung zum Erbrecht
  • Aktuelle Fallgestaltungen aus der anwaltlichen Praxis
  • Aktuelles zur lebzeitigen und letztwilligen Übertragung in der Nachfolgeplanung
  • Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende (erbrechtliche) Steuergestaltungen
  • Aktuelle Entwicklung und Rechtsprechung zum Erbschaftssteuerrecht


Aktuelles zur Testamentsvollstreckung

3. AGT-Spezieltagung mit dem Thema: "Das Behindertentestament"

Aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht

Schwetzinger Familienrechtstage 
 
  • Streitwerte und Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen
  • Praktischer Versorgungsausgleich
  • Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
  • Internationales Familienrecht in der anwaltlichen Praxis
  • Betreuungsmodelle aus psychologischer Sicht
  • Aktuelles Unterhaltsrecht in der Praxis 


Schwetzinger Erbrechtstage
  mit den Themen:
  • Erbrechtliche Mandate optimal abrechnen
  • Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Erbrecht
  • Wichtigste Entscheidungen zur Schenkungsrückforderung
  • Streit im Erbrecht
  • Das Behindertentestament nach heutigem Stand
  • Aktuelle Entwicklungen bei der Nachlasspflegschaft
  • Schutz vor Erbschleicherei
  • Aktuelle Rechtsprechung


Testamentsvollstreckung aktuell 2018 Frankfurt

Schwetzinger Familienrechtstage
  mit den Themen:
  • Aktuelle Probleme des Versorgungsausgleichs
  • Streitwerte und Verfahrenshilfekosten in Familienfachen
  • Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts
  • Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
  • Das "richtige" Ehegattentestament
  • Teilungsversteigerung im Familien- und Erbrecht
  • Aktuelles Unterhaltsrecht in der Praxis


Schwetzinger Erbrechtstage
  mit den Themen
  • Erste Erfahrungen und Entscheidungen zur EU-ErbrechtsVO
  • Erbteilung durch Abschichtung
  • Ausgleichtspflichtige Vorempfänger - §§ 2050 ff BGB
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte in Erbsachen
  • Aktuelles zum Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht im Privatvermmögen
  • Der Minderjährige im Erbrecht
  • Schnittstellen zwischen Erbrecht und Sozialrecht


13. Deutscher Erbrechtstag und Mitgliederversammlung 2018 der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
 
  • Legal Tech im Erbrecht - Meine Kanzlei in der Zukunft
  • Der BGH als Retter des Pflichtteilsberechtigten?
  • ABC des § 2311 BGB
  • Plausibilisierung von Immobiliengutachten
  • Verwaltung, Verwertung, Fruchtziehung
  • Teilversteigerung: Verweigerung, Versteigerung, Ernüchterung
  • Es lohnt sich: Deutsch-französischer Wahlgüterstand
  • Ausschlagung - Systematik und Haftungsfallen
  • Länderbericht: Der deutsche Erblasser in Spanien
  • Steuerrecht mit Gestaltung
  • Nachlassabwicklung
  • Aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Erbschaftssteuer
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Erbrecht


Schwetzinger Familienrechtstage
  mit den Veranstaltungen
  • Der Stichtag im Zugewinn
  • IPR in der anwaltlichen Praxis
  • Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
  • Ehe für alle
  • Elternunterhalt in der BGH-Rechtsprechung
  • Feinschliff im Familienrecht
  • Aktuelles Unterhaltsrecht in der Praxis
  • Versorgungsausgleich in der BHG-Rechtsprechung


Schwetzinger Erbrechtstage
  mit den Veranstaltungen
  • Kosten im Erbscheinverfahren
  • Gestaltung durch Vermächtnis
  • Der Vergleich im Erbrecht
  • Der digitale Nachlass
  • Auslandsimmobilien im Nachlass
  • Rückforderung von Schenkungen durch Sozialhilfeträger
  • Schwerpunkte des erbrechtlichen Mandats
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte in Erbsachen


Haftungsfallen im Familienrecht II

Haftungsfallen im Familienrecht I

Schwetzinger Familienrechtstage

Schwetzinger Erbrechtstage
  mit den Veranstaltungen:
  • Die Anfechtung im Erbrecht
  • Aktuelle Entwicklungen zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht
  • Honorarvereinbarungen im IT- und Erbrecht
  • Nachfolgegestaltung in der Patchworkfamilie
  • Testamentsvollstreckung in der Praxis
  • Die Europäische Erbrechtsverordnung in der Praxis
  • Erbscheinsverfahren und Europäisches Nachlasszeugnis


8. Jahresarbeitstagung Erbrecht - Expertenkonferenz Estate Planning

Der Erbrechtsprozess - Fortbildungsplus zur 8. Jahresarbeitstagung Erbrecht

Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen

alle Einträge Testamentsvollstreckung aktuell 2015, Fachseminare von Fürstenberg

Schwetzinger Familienrechtstage

7. Jahresarbeitstagung Erbrecht - Expertenkonferenz Estate Planning

Tücken und Haftungsfallen im Pflichtteilsrecht

Die Gestaltung von Eheverträgen

Unternehmensnachfolge

Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen - Erbrechtliche Regelungen und familienrechtliche V.

16. Jahesarbeitstagung Familienrecht

§ 15 FAO Seminar Familienrecht

DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgang

5. Deutscher Nachlasspflegschaftstag

Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhalt, Zugewinn sowie Versorgungsausgleich

Erbrechtliche Probleme in der Patchworkfamilie

Berührungsfelder Familien- und Erbrecht

Die gemeinnützige GmbH

Aktuelle Rechtsprechung des OLG Koblenz zum Familienrecht

Vortragstätigkeiten
Eheverträge / Scheidungsvereinbarungen

Strategien im Zugewinnausgleichsverfahren

im Fachanwaltskurs

Digitale Visitenkarte

Xing

XING
Kontaktformular


Neues Mandat oder

Neue Mandate können wir erst nach Prüfung des Sachverhaltes und eventueller Interessenkollisionen annehmen. Zunächst erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach werden wir Ihnen kurzfristig eine Nachricht über die Annahme des Mandats zukommen lassen. Erst mit unserer positiven Antwort kommt der Anwaltsvertrag zu Stande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wird.  Mit Ausnahme der Gebühren in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten, sowie einzelnen sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit dann nach dem Gegenstandswert und Tätigkeitsabschnitten.  Es gilt zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20% der Gebühren, maximal 20,00 € für Post- und Telekommunikation. Weitere Auslagen sind nach dem RVG möglich. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie die Kosten Ihres Anwaltes selbst tragen, auch wenn Sie in der Sache obsiegen. Wir sind berechtigt, Vorschuss zu verlangen. Für die Auszahlung oder Rückzahlung entgegengenommener Geldbeträge an den Auftraggeber wird bei Beträgen bis EUR 250,00 eine Hebegebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Im Falle der Auszahlung von Beträgen über EUR 250,00 gilt die gesetzlich nach Betrag gestaffelte Hebegebühr.

Vermerken Sie bitte in Ihrer Nachricht, wenn Sie zunächst die Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren durch uns wünschen. Unter Umständen werden wir einen Vorschuss bei Ihnen anfordern. Wir bieten Ihnen die Zahlung per Überweisung, Scheck oder bar (persönlich in der Kanzlei in Koblenz) an. Selbstverständlich übernehmen wir ebenfalls die wesentlichen Schritte der Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Teilen Sie uns bitte die für Sie zuständige Zweigstelle und die Versicherungsnummer mit. Wenn Sie dies wünschen und es die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit zulässt, können wir auch zunächst eine Deckungsschutzzusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung anfragen, bevor wir in der Sache tätig werden.

Sie sind jederzeit zur Kündigung des Mandats berechtigt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Dienstvertragrechts.

Verbraucher haben das nachfolgende Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Johann-Peter-Frank-Straße 2, 56070 Koblenz, Telefon: 0261 / 40499-0, Telefax: 0261 / 40499-38, anwaelte@caspers-mock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bei neuen Mandaten bitten wir um folgende zusätzliche Angaben

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch Dienstleistungserbringer wie wir, zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten sollen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Dies bedeutet, dass wir nach unserer Mandatsbestätigung zunächst 14 Tage nicht weiter für Sie tätig werden sollen, selbst wenn in dieser Zeit Fristen ablaufen könnten oder Sie Rechtsnachteile erleiden. Sie als Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit ausdrücklich den Beginn mit den Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Was wünschen Sie?

Füllen Sie das folgende Aktenzeichenfeld bitte nur aus, wenn Sie schon einmal Mandant bei uns waren.



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