In diesen Kanzleiräumen unserer Anwaltskanzlei finden auch Sie Ihren Fachanwalt für Erbrecht, der Sie kompetent berät und vor Gericht vertritt.
Erbrecht
Wir bieten Fachanwaltskompetenz.
Tätigkeitsbereich

Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht und
Vermögensnachfolge

Das Erbrecht und die Vermögensnachfolge haben in den letzten Jahren nochmals an Bedeutung gewonnen. Bis 2015 werden deutschlandweit Vermögen in einer Größenordnung von jährlich etwa 290 Milliarden EUR übertragen werden.

Bei einer nicht ausreichenden oder ungeplanten Vermögensnachfolge sowohl für den Erlebens-, als auch für den Todesfall kommt es immer wieder zu langwierigem Streit und sogar zu Vermögensverlusten. Diese können sich entweder in der Zerschlagung von Vermögen oder in der Verpflichtung zur Zahlung von hohen Erbschafts- und Schenkungssteuern widerspiegeln.

Trotz dieser Erkenntnis lassen sich zu wenige in ausreichendem Maße und unter Hinzuziehung erfahrener Experten beraten. Die Quote der Erbrechtsfälle, in denen ein Testament vorliegt, wächst stetig, liegt aber immer noch im Bereich von nur ca. 35 Prozent.

Unsere Aufgabe und Berufung

Durch unsere erfahrenen und kompetenten Fachanwälte vertreten wir Sie in allen Teilbereichen, die für das Vererben und die Vermögensnachfolge von Bedeutung sind.

Mit unseren insgesamt über vierzig Berufsträgern an verschiedenen Standorten sind wir in der Lage, schnell zu reagieren und Teams zusammen zu stellen, die Sie persönlich deutschlandweit betreuen und vertreten.

Dazu gehört:

  • Testamentsgestaltung
  • Nachfolgeplanung
  • Pflichtteilsrecht
  • Teilung der Erbschaft/Erbauseinandersetzung
  • Übergabeverträge
  • Testamentsvollstreckung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Lebzeitige Vermögensübertragung
  • Steuerrecht
  • Unternehmensnachfolge

Ihre Vorstellungen

  • Sie wollen sich nicht in ein vorgegebenes Muster pressen lassen und selbst entscheiden, wer Ihr Vermögen erhält!
  • Sie möchten, dass es nach Ihrem Tod keinen oder möglichst wenig Streit gibt!
  • Sie möchten Ihr Vermögen erhalten und an die nächste Generation weitergeben!
  • Sie möchten mit Ihrem Vermögen Gutes tun und dieses für gemeinnützige Zwecke spenden oder stiften, weil Sie keine eigenen Verwandten haben, denen Sie das Geld geben können oder wollen!
  • Sie sind auf professionelle Hilfe angewiesen, die Sie in allen Phasen der Vermögensplanung begleitet und auch dafür sorgt, dass Ihr Wille letztlich entsprechend Ihren Wünschen und Vorgaben durchgesetzt wird!

 

Gesetzliche Voraussetzungen

Der Fachanwalt für Erbrecht bildet sich gemäß § 14f FAO aus den Bereichen

  1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
  3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
  6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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