Rechtsanwalt Eckhard Finke, Rechtsberater in Koblenz
Magazin
Unser Infoservice für Sie
Montag, 21.12.2015

Private Verkäufe im Internet können steuerpflichtig sein - Sammler aufgepasst!



von
Eckhard Finke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater

Rufen Sie mich an: 0261 - 404 99 761
E-Mail:

Die Finanzverwaltung erhält von Internetplattform zunehmen Daten über Verkäufe und zwar auch solcher Verkäufer, die "privat" verkaufen. Das Finanzamt schreibt dann entsprechende Bürger an, wenn jemand "viel" verkauft.

Wer regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, handelt gewerblich und muss dies versteuern.

Auch bei Sammlern können erhebliche Gewinne anfallen. Der klassische Sammler ist aber steuerlich unbedenklich, auch wenn die Sammlung aufgelöst werden.

Die Details werden im Video erläutert.

 

Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


Anwälte finden