Rechtsanwalt Jonathan Stasche, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 28.07.2023

Pflichtteilsrecht



von
Jonathan Stasche
Rechtsanwalt

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Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch, der verhindert, dass bestimmte Personen vom Nachlass des Erblassers ausgeschlossen werden. Dazu gehören die Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder), Eltern und der Ehegatte des Erblassers, wenn sie durch ein Testament benachteiligt oder enterbt wurden. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages.  Die Höhe des Pflichtteils besteht in bemisst sich anhand der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dem Pflichtteilsberechtigten steht also die Hälfte des Betrages zu, die er erhalten hätten, wenn der Erblasser kein Testament errichtet hätte. Gegebenenfalls steht einem enterbten Ehegatten auch noch ein Anspruch auf Zugewinnausgleich zu. Der Erbe muss Auskunft über den Nachlass und Schenkungen des Erblassers geben und einen Geldbetrag an den Pflichtteilsberechtigten zahlen. Der Pflichtteil kann nur in seltenen Fällen verhindert oder entzogen werden, zum Beispiel durch eine notarielle Vereinbarung oder bei schweren Verfehlungen des Berechtigten.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Pflichtteilsansprüchen oder zu den Möglichkeiten, deren Entstehung  durch lebzeitige Zuwendungen zu vermeiden.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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