Rechtsanwalt Christian Hecken, LL.M., LL.M., Rechtsberater in Bonn
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Mittwoch, 17.04.2024

Vorläufige Aussetzung des Ermittlungsverfahrens beantragt

Warum das Verfahren gegen Ex-Landrat Pföhler noch keinen Abschhluss finden darf



von
Christian Hecken, LL.M., LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Nachdem die Indizien auf eine Verkündung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens in der PK der Staatsanwaltschaft Koblenz am 18.4.2024 hindeuten, haben wir im Namen der von Rechtsanwalt Christian Hecken rechtlich vertretenen Hinterbliebenen direkt nach Inkenntnissnahme am 15.4. Schreiben an Justizminister Herbert Mertin und die Staatsanwaltschaft Koblenz geschickt mit dem Antrag, das Ermittlungsverfahren zunächst vorläufig auszusetzen.

Aus unserem Rechtsverständnis kann das Ermittlungsverfahren aktuell zu keinem Abschluss kommen, basierend auf 10 Gesichtspunkten:

  1. Schleppende Ermittlungen ohne Ergebnis
  2. keine hinreichende Reaktion auf die Rüge rechtstaatswidriger Verzögerung des Verfahrens, die bereits im letzten Jahr erfolgt war
  3. Einholung eines Gutachtens entgegen den verbindlichen Richtlinien für das Strafverfahren sog. RiStBV
  4. Ergebnisorientierter Gutachtenauftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz mit dem Hinweis auf die angebliche Außergewöhnlichkeit der Flutkatastrophe, mit anderen Worten: es wurde dem Gutachter in den Mund gelegt, dass keiner die Flutkatastrophe kommen sehen konnte
  5. Keine Reaktion auf den Befangenheitsantrag gegen den Gutachter Gißler, obwohl nach Art. 17 ein Anspruch auf Bescheidung des Befangenheitsantrags bestand
  6. Verweigerte Akteneinsicht trotz hiesiger Ankündigung, dass nach Akteneinsicht weiterer Vortag zur Befangenheit des Gutachters erfolgen würde
  7. Ankündigung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 15.05.2024, dass die Ergebnisse der Ermittlungen bekanntgegeben werden, ohne dass zuvor wie ausdrücklich gewünscht den Hinterbliebenen rechtliches Gehör gewährt wurde
  8. Nachträgliche Kenntniserlangung, dass der von der Staatsanwaltschaft Koblenz eingesetzte Gutachter erneut und ergänzend zur Begutachtung beauftragt wurde, obwohl die Ungeeignetheit des Gutachters auf der Hand liegt, diese durch den Gutachter Roselieb bestätigt wurde und der von der Staatsanwaltschaft Koblenz eingesetzte Gutachter zuvor wegen Befangenheit abgelehnt worden war
  9. Einholung eines völlig unnötigen Gutachtens, obwohl es im Fall Johanna Orth auf der Hand liegt, dass diese gerettet worden wäre, weil die einsatzbereite Feuerwehr bereits mehrere Stunden vor der Tür stand
  10. Es werden Vorgänge verwissenschaftlicht, die offensichtlich für jedermann auf der Hand liegen. Wenn filmisch dokumentiert ist, dass die einsatzbereite Feuerwehr bereits Stunden vor der Flut einsatzbereit vor der Wohnungstür stand, dann erübrigen sich Fragen, ob diese wirklich gerettet worden wäre. Dafür ist kein Gutachten auf Kosten der Steuerzahler erforderlich

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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