Rechtsanwalt Markus Schmuck, Rechtsberater in Koblenz
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Donnerstag, 01.06.2023

Hinweisgebersysteme ab Juni 2023 Pflicht

Die neue EU Whistleblower-Richtlinie und deren Umsetzung in Deutschland



von
Markus Schmuck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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Im Bundestag wurden am 11. Mai 2023 die im Vermittlungsausschuss erzielten Vorschläge beschlossen. Der Bundesrat entschied darüber in seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2023. Anschließend wurde das HinSchG vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz trat einen Monat nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also im Juni 2023. 

Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen spätestens innerhalb von einem Monat nach Verkündung des HinSchG die Vorgaben umsetzen. Die Bußgeldvorschrift, wonach ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro droht, wenn ein interner Kanal nicht eingerichtet oder betrieben wird, tritt aber erst sechs Monate nach Verkündung des HinSchG in Kraft. Solange wird also kein Bußgeld wegen fehlender Einrichtung verhängt.

Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich müssen unabhängig von der Zahl der Beschäftigten die Vorgaben umsetzen.

Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht das Gesetz eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 vor. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. 

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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