Rechtsanwalt Christian Hecken, LL.M., LL.M., Rechtsberater in Bonn
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Mittwoch, 20.03.2024

Kritik am Gutachten zur Flutkatastrophe im Ahrtal

Warum ein neues Gutachten gefordert wird



von
Christian Hecken, LL.M., LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Rechtsanwalt Christian Hecken war in den letzten Wochen medial sehr präsent. Er vertritt Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal und befasst sich in diesem Video mit dem im Oktober 2021 eingerichteten Untersuchungsausschuss und dem Gutachten zur Klärung politischer Versäumnisse und Verantwortlichkeiten.

  • Gutachtenkritik: Das Flutgutachten basiert auf einer falschen Prämisse der "Außergewöhnlichkeit des Geschehens", obwohl historische Vergleiche zeigen, dass ähnliche Hochwasserereignisse bereits vorkamen.
  • Mängel im Gutachten: Der Gutachter hat sich nicht ausreichend mit relevanten Fragen beschäftigt, wie z.B. der Verfügbarkeit der Bundeswehr oder dem Ausmaß der Überflutung durch vorhandenes Videomaterial.
  • Folgerungen aus der Gutachtenkritik: Das Gutachten wird als nicht verwertbar angesehen, da es von einer falschen Prämisse ausgeht und wesentliche Aspekte unberücksichtigt lässt.
  • Empfehlung für Geschädigte: Geschädigte der Flutkatastrophe haben diverse Rechte im Strafverfahren, inklusive Akteneinsicht und die Möglichkeit, Druck auf das Verfahren auszuüben, um ein neues, korrektes Gutachten zu erwirken.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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