Rechtsanwalt Markus Schmuck, Rechtsberater in Koblenz
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Dienstag, 23.08.2022

ANGLES MORTS – Pflicht in Frankreich



von
Markus Schmuck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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Seit Anfang 2021 ist das "Angles Morts"-Schild in Frankreich für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen Pflicht. "Angles Morts" benennt den sog. "Toten Winkel". So bezeichnet man jene Bereiche rund um ein Fahrzeug, die man als Fahrer trotz der Spiegel nicht einsehen kann. Diesen toten Windel gibt es bei allen Fahrzeugen, ob Pkw, Lkw, Wohnmobil oder Bus, direkt vor und hinter dem Fahrzeug sowie an beiden Fahrzeugseiten.

Gefährlich wird es dann, wenn Fußgänger, E-Scooter- oder Fahrradfahrer direkt neben abbiegenden Kraftfahrzeugen stehen, gehen oder fahren: Sie sind im schlimmsten Fall komplett unsichtbar für den Fahrer. Durch ihre Höhe und Masse können Lkw und andere schwere Fahrzeuge bei einem Unfall besonders große Schäden bis hin zum Tod verursachen.

Für die Schilder gilt ein enger rechtlicher Rahmen: Sie müssen 25 x 17 Zentimeter groß sein, einen roten Rahmen haben und eine weiße Aufschrift oben: "Attention" (Achtung). Der Innenbereich muss gelb-schwarz und mit einer stilisierten Kreuzung versehen sein. Dazu kommen vier dreieckige Warnschilder mit Ausrufezeichen, ein stilisiertes Fahrzeug und der Schriftzug „ANGLES MORTS“ in Großbuchstaben auf gelbem Untergrund am unteren Rand.

Drei Schilder sind notwendig; falls Sie einen Fahrradträger am Heck haben, sollten Sie sicherheitshalber ein viertes befestigen.

Die Aufkleber müssen grundsätzlich 1-mal am Fahrzeugheck rechts von der Längsmittelachse in einer Höhe zwischen 90 Zentimetern und 1,5 Metern vom Boden befestigt werden. 2-mal ist eine seitliche Kennzeichnung links und rechts, innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront gemessen, in einer Höhe zwischen 0,9 und 1,5 Metern vom Boden anbringen. 

Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, müssen die Schilder möglichst nah an diesen Vorgaben angebracht werden – maximal bis zu einer Höhe von 2,10 Metern vom Boden.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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