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Im letzten Beitrag zur Betriebsschließungsverischerung wurde diese im Einzelnen vorgestellt und die Leistungsvoraussetzungen dargestellt. Der Beitrag endete mit der Klauselgestaltung in den Versicherungsverträgen. Dieser Beitrag soll nun fortgeführt werden. Es verdichten sich nämlich mittlerweile die vor Gericht ausgetragenen Streitigkeiten im Wesentlichen um die Gestaltung dreier Arten von Klauseln. Diese drei Klauselgestaltungen sollen heute vorgestellt werden. Vielleicht findet sich auch die Klausel Ihrer Betriebsschließungsversicherung in dem Beitrag wieder.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.